Aushangpflichtige Gesetze

Unternehmerinnen und Unternehmer sowie und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet ausgewählte Arbeitsschutzgesetze, Vorschriften und Verordnungen ("Aushangpflichtige Gesetze") in der jeweils aktuellen Fassung bekannt zu machen. Dies kann durch Aushang oder Auslage an geeigneter Stelle erfolgen. Eine für alle Mitarbeitenden zur Verfügung stehende Linkssammlung kann diesen Ansprüchen genüge tragen. 

Wichtig ist, dass die aushangpflichtigen Gesetze für die Beschäftigten leicht zugänglich und lesbar sein müssen. Sinn und Zweck ist es, die Beschäftigten über die für sie geltenden Bedingungen zu informieren. 

Die Aushangpflicht gilt auch für die aufgrund des betreffenden Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und Dienstvereinbarungen, welche für den jeweiligen Betrieb gelten.

Wir sind bemüht, die Links laufend aktuell zu halten. 


Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung

Arbeitsschutzgesetz

Arbeitssicherheitsgesetz

Arbeitsstättenverordnung (Bildschirmarbeitsverordnung)

Arbeitszeitgesetz

Baustellenverordnung

Bürgerliches Gesetzbuch

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Bundesurlaubsgesetz

Entgeltfortzahlungsgesetz

Gendiagnostikgesetz

Jugendarbeitsschutzgesetz

Kündigungsschutzgesetz

Lastenhandhabungsverordnung

Mutterschutzgesetz

Mutterschutzverordnung

Nachweisgesetz

Pflegezeitgesetz

PSA-Benutzungsverordnung

Teilzeit- und Befristungsgesetz


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