Beratung für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2

Die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung besteht aus der sogenannten Grundbetreuung und einer betriebsspezifischen Betreuung.

Der Umfang der Grundbetreuung umfasst in der Regel 0,5,  1,5 oder 2,5 Einsatzstunden pro Jahr und Mitarbeitenden.

Die errechnete Gesamt-Einsatzzeit wird nach den betrieblichen Anforderungen auf den Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt.

Den Umfang der betriebsspezifischen Betreuung ermittelt das Unternehmen jährlich selbst. Bei der Festlegung der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung hat das Unternehmen sich durch einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten zu lassen.


Grundbetreuung

Als Unternehmerin und Unternehmer haben Sie Handlungsspielraum. Freese Consulting unterstützt Sie gern bei der Gestaltung Ihres Handlungsspielraumes und der Umsetzung der Grundbetreuung in Ihrem Betrieb. 


Betriebsspezifische Betreuung

Ergänzend zur Grundbetreuung soll im betriebsspezifischen Teil sichergestellt werden, dass die Betreuung Ihren betrieblichen Erfordernissen gerecht wird. Ausgangspunkt hierfür sind die in Ihrem Betrieb individuell vorhandenen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen, die auf der Grundlage eines detaillierten Leistungskataloges ermittelt werden. Hieraus ergeben sich dann die konkreten Aufgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Unternehmen.


Wir beraten Sie in allen Belangen der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung.


Gefährdungsbeurteilung


Unterweisung


Brandschutz



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