Unterweisung PSAgA und Abseilübung Hochregalstapler gem.
Retten aus Höhen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen
(DGUV Regel 112-199)
Abseilübung nach den sicherheitstechnischen Anforderungen und Retten aus Höhen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen DGUV Regel 112-199
Unterweisung in die Persönliche Absturzschutzausrüstung. Bei der persönlichen Absturzschutzausrüstung handelt es sich um eine Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder bleibenden Gesundheitsschäden schützen soll.
Sie muss mit dem CE-Zeichen und der Nummer der Prüf- und Zertifizierungsstelle gekennzeichnet sein (z. B. CE 0123).
Der Anwender muss zudem gem. gesetzlicher Anforderungen, wie bei jeder PSA (Persönliche Schutzausrüstung allgemein), im sicheren und sachgemäßen Umgang mit der persönlichen Absturzschutzausrüstung unterwiesen sein und diesen Umgang regelmäßig üben.
Dazu muss der Unternehmer nach Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" DGUV V1 § 31 besondere Unterweisungen mit Übungen durchführen:
„Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach §3 Absatz 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln.“
Unterweisungsziel und Inhalte
Die Teilnehmenden lernen die Funktion eines Abseilsystems kennen. Sie können Ihre persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz bestimmungsgemäß verwenden, Gefährdungen erkennen und das Rettungsgerät sicher anwenden.
Zielgruppe
Bei einer Unterweisung ins Abseilsystem handelt es sich um Teilnehmende, welche die Ausbildungsstufe 2 auf dem Hochregalstapler besitzen aber mit dem Abseilsystem noch nicht vertraut sind oder eine Folgeunterweisung benötigen
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Ausbildungsstufe 2 auf dem Hochregalstapler vorhanden oder in Planung
- Körperliche und geistige Eignung vorhanden
- Problemlose Kommunikation/ ggf. mit Dolmetschern
- Hochregalstapler mit gültiger UVV Prüfung vor Ort für Ausbildungszwecke vorhanden
- Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung am Gerät
Abschluss
Die erfolgreiche Teilnahme wird durch einen praktischen Teil und Prüfung der Fähigkeiten während der Unterweisung nachgewiesen.
Die Teilnehmenden erhalten ein Abschlusszertifikat.
Über die Unterweisungen muss ein Nachweis geführt werden. Inhalte, Zeitpunkt und Dauer sowie Teilnehmenden sind schriftlich festzuhalten.
Wir unterstützen Sie bei diesen wichtigen Anforderungen des Gesetzgebers.
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