Abseilübung nach den sicherheitstechnischen Anforderungen und Retten aus Höhen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen DGUV Regel 112-199
Unterweisung in die Persönliche Absturzschutzausrüstung. Bei der persönlichen Absturzschutzausrüstung handelt es sich um eine Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder bleibenden Gesundheitsschäden schützen soll.
Sie muss mit dem CE-Zeichen und der Nummer der Prüf- und Zertifizierungsstelle gekennzeichnet sein (z. B. CE 0123).
Der Anwender muss zudem gem. gesetzlicher Anforderungen, wie bei jeder PSA (Persönliche Schutzausrüstung allgemein), im sicheren und sachgemäßen Umgang mit der persönlichen Absturzschutzausrüstung unterwiesen sein und diesen Umgang regelmäßig üben.
Dazu muss der Unternehmer nach Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" DGUV V1 § 31 besondere Unterweisungen mit Übungen durchführen:
„Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach §3 Absatz 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln.“
Unterweisungsziel und Inhalte
Die Teilnehmenden lernen die Funktion eines Abseilsystems kennen. Sie können Ihre persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz bestimmungsgemäß verwenden, Gefährdungen erkennen und das Rettungsgerät sicher anwenden.
Materialkunde
Gesundheitsschutz
Praxis
Teilnehmer*innenkreis
Voraussetzungen
Abschluss:
Die erfolgreiche Teilnahme wird durch einen praktischen Teil und Prüfung der Fähigkeiten während der Unterweisung nachgewiesen.
Die Teilnehmenden erhalten ein Abschlusszertifikat.
Über die Unterweisungen muss ein Nachweis geführt werden. Inhalte, Zeitpunkt und Dauer sowie Teilnehmenden sind schriftlich festzuhalten.
Wir unterstützen Sie bei diesen wichtigen Anforderungen des Gesetzgebers.
Sprechen Sie uns gerne an:
Freese Consulting
Reckumer Heide 15
27793 Wildeshausen
Mail: info@freese-consulting.de
Tel: 04431 755 56 89