Nach dem Seminar sind Sie mit den Rechten und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten vertraut. Sie kennen die Aufgaben und Anforderungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Umfangreiche Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in die Praxis: Die geschulten Sicherheitsbeauftragten achten im Unternehmen vor Ort auf den Zustand und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung.
Sie gehen bei Bedarf auf Ihre Kolleginnen und Kollegen sowie Ihrer Vorgesetzten zu, um sie über Arbeitsschutzfragen zu informieren. Sie motivieren Ihre Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzte zum sicheren Arbeiten.
Somit können Sie auf der Arbeitsebene kooperativ und gemeinsam mit den Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzte Einfluss auf die Sicherheit und die Gesundheit im Betrieb zu nehmen.
Der § 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 bestimmt, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Mitarbeitenden unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen als Sicherheitsbeauftragte keine leitenden Angestellte bestellt werden.
1. Tag
2. Tag
Zielgruppe
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Termine 2023
Ort | Termin | Bezeichnung |
Bremen | 19. - 20.10.2023 | S-SIBE_BRE_19.-20.10.2023 |
Bremen | 12. - 13.12.2023 | S-SIBE_BRE_12.-13.12.2023 |
Bremen | 25. - 26.1.2024 | S-SIBE_BRE_25.-26.1.2024 |
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