Allgemeine Geschäftsbedinungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen vom 1.5.2022
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare vom 1.5.2022
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare vom 1.5.2022
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von Christian Freese / Freese -  Consulting (im Folgenden FC), Wildeshausen

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von FC mit ihren Vertragspartnern (Auftraggeber und Kunden).

 

§ 2 Grundsätze der Vertragserfüllung

2.2 FC erbringt für den Auftraggeber (im Folgenden AG genannt) Leistungen nach dem bei Auftragserteilung gültigen Standard.

2.2 Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus den schriftlichen Spezifikationen der zwischen den Parteien einzelvertraglich getroffenen Regelungen. Leistungs- und Qualitätsbeschreibungen von FC stellen keine Beschaffenheitsgarantien oder sonstige Garantien dar. Garantien bedürfen immer einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch FC.

 

§ 3 Vergütung/Honorar

3.1 Soweit nicht anders vereinbart oder aufgrund der Eigenart der vertraglich geschuldeten Leistung in anderer Form zu vergüten, erhält FC eine Vergütung/ein Honorar nach Aufwand in Form von Stunden- oder Tagessätzen gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Ein Tagessatz deckt eine Arbeitsleistung von 8 Stunden pro Tag ab. Darüber hinausgehende oder geringere Arbeitsleistungen werden anteilig vergütet. Die Tagessätze beziehen sich auf Aktivitäten, die in der Zeit von montags bis freitags zwischen 7:00 und 19:00 Uhr erbracht werden.

Werden Dienstleistungen von FC mit Genehmigung des AG außerhalb der vorgenannten Zeit erbracht, erhöht sich der anteilige Tagessatz wie folgt:

- bei Nachtarbeit 25 %

- bei Samstagsarbeit 50 %

- bei Sonntags- und Feiertagsarbeit 100 %

3.2 Die vereinbarte Vergütung/das vereinbarte Honorar bleibt mindestens bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem der jeweilige Vertrag geschlossen wurde, gültig. Danach werden sich der AG und FC auf Basis der für das folgende Kalenderjahr geltenden FC-Preisliste einmal jährlich über eine angemessene Anpassung der Stunden-/Tagessätze verständigen.

3.3 Bei Abrechnung nach Aufwand hält FC die täglichen Arbeitszeiten unter Angabe der bearbeiteten Position des Vertrages/Auftrages in einem Tätigkeitsbericht fest. Es wird monatlich gegen Vorlage der Tätigkeitsberichte abgerechnet.

3.4 Für Leistungen, welche FC nicht am Ort ihrer Geschäftsstelle erbringt, werden bei Abrechnung nach Aufwand gesondert Fahrzeiten, -kosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt, deren Höhe sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung ergibt. Soweit nicht gesondert vereinbart, ist FC berechtigt, nach tatsächlichem Aufwand abzurechnen.

3.5 Für Reisezeiten tragen FC und AG jeweils die Hälfte des Stundensatzes.

3.6 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.7 Zahlungen sind zwei Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.

3.8 Der AG kommt 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht FC ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von vier Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Anbieter ein geringerer Zinsschaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

3.9 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der FC.

3.10 Gegen Ansprüche von FC kann der AG nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist.

 

§ 4 Durchführung, Mitwirkung des Auftraggebers

4.1 Der AG benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der FC kurzfristig die notwendigen Informationen gibt, die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt, Gesprächspartner benennt und Entscheidungen trifft oder sie herbeiführen kann. FC benennt seinerseits einen Verantwortlichen, der Abstimmungen vorbereiten und Entscheidungen herbeiführen kann.

4.2 Damit FC verbindliche Fristen und Termine einhalten kann, ist sie auf die Unterstützung des AG angewiesen. Dieser verpflichtet sich daher, die zur Leistungserbringung erforderlichen Tätigkeiten FC nach besten Kräften zu unterstützen. Sofern die FC beim AG tätig wird, schafft der AG dafür rechtzeitig und unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre und hält diese während der Dauer der Leistungserbringung aufrecht. Er wird insbesondere

a) die erforderlichen Mitwirkungsleistungen vollständig und rechtzeitig erbringen,

b) den Zugang zu den Räumen sowie zu den vom Vertrag umfassten Systemen gestatten, soweit es die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erfordert, auch außerhalb vereinbarter Einsatzzeiten,

c) geeignete Arbeitsplätze einschließlich Telefon zur Verfügung stellen,

d) die erforderliche Entwicklungsumgebung mit der erforderlichen Zahl von Terminals und weitere Hilfsmittel zur Verfügung stellen,

e) soweit es der Vertragszweck erfordert, Telefonverbindungen, Rechner und Datenübertragungsleitungen funktionsbereit zur Verfügung stellen,

f) das Operating sowie die Systempflege wahrnehmen und

g) die erforderlichen Genehmigungen, Ermächtigungen und Zugangsberechtigungen beschaffen.

4.3 Der AG wird in regelmäßigen Abständen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Datenverarbeitung Datensicherungen durchführen, die das Gesamt-Software-System umfassen. Der AG schützt seinen Datenbestand darüber hinaus durch Sicherungsmaßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, vor Viren.

4.4 Erfüllt eine Vertragspartei ihre Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, kann die jeweils andere Vertragspartei entsprechende Änderungen des Zeitplans und der Vergütung verlangen. Eine Vertragspartei kann ferner der jeweils säumigen Vertragspartei eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der ihr obliegenden Leistungen setzen, mit der Erklärung, den Gesamtvertrag bei Fristablauf zu kündigen.

4.5 Innerhalb des Rahmens, den der konkrete Einzelvertrag vorgibt, erledigt FC die übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich. Vorbehaltlich konkret, in schriftlicher Form vereinbarter Pflichten oder Spezifikationen, hat der AG keine Weisungsbefugnis und ist nicht zu fachlichen und organisatorischen Vorgaben berechtigt. FC wird jedoch stets bemüht sein, Wünschen des AG Rechnung zu tragen.

4.6 FC ist berechtigt, Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben.

 

§ 5 Änderung der Leistung

5.1 Ein Änderungswunsch der im Einzelvertrag vereinbarten Aufgabenbeschreibung kann sowohl von dem AG als auch von FC ausgehen. Jeder Änderungswunsch ist schriftlich zu formulieren und dem verantwortlichen Ansprechpartner zu übergeben.

5.2 Geht der Änderungswunsch von dem AG aus, untersucht FC, sofern zur Durchführung der Änderung bereit, innerhalb einer zu vereinbarenden Frist den Änderungswunsch und deren Auswirkungen. Sodann wird ein schriftliches Nachtragsangebot erstellt. Der AG wird FC in angemessener Frist benachrichtigen, ob er das Nachtragsangebot annimmt. Das Kündigungsrecht des AG nach § 12 bleibt unberührt.

5.3 Erfordert ein Änderungswunsch eine umfangreiche Prüfung durch FC, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist, so kann FC hierfür die Vereinbarung einer zusätzlichen Vergütung verlangen.

5.4 Solange die Vertragspartner keine Einigung über die Durchführung der Änderung erzielen, setzt FC die Erfüllung des bestehenden Vertrages ohne entsprechende Änderung fort.

5.5 Erfordert der Änderungswunsch des AG eine Unterbrechung der Leistungserbringung, so kann FC für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Vergütung sowie die entsprechende Erhöhung eines vereinbarten Festpreises verlangen, wenn und soweit die von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer von FC oder sonstiger von FC eingesetzter Personen oder Unternehmen nicht anderweitig sinnvoll eingesetzt werden können. Ausführungsfristen verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen wegen des Änderungswunsches die vertraglichen Arbeiten unterbrochen werden mussten sowie um eine angemessene Wiederanlauffrist.

5.6 Änderungen des Leistungsumfanges sind in einem schriftlichen Nachtrag zum Einzelvertrag zu vereinbaren.

 

§ 6 Geheimhaltung/Schutzrechte

6.1 FC verpflichtet sich, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, auch wenn diese nicht als solche gekennzeichnet sind, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln, nicht Dritten zugänglich zu machen oder zum eigenen Nutzen zu verwenden. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen des Datenschutzes fallen. FC wird alle Personen, die sie zur Leistungserbringung einsetzt, zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten.

6.2 Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Modelle, Konzepte, Methoden, Techniken und sonstiges bedeutsames Know-how sowie für Informationen, welche FC bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis bekannt werden.

 

§ 7 Nutzungs- und Eigentumsrechte

7.1 Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages sind Auswertungen, Planungs- und Konzeptunterlagen, Programmmaterial einschließlich zugehöriger Dokumentation, Berichte, Zeichnungen und Ähnliches.

7.2 Der AG erhält, soweit individuell nichts anderes vereinbart wurde, an den im Rahmen des Leistungsumfangs erstellten Arbeitsergebnissen von FC nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und unwiderrufliches Nutzungsrecht. Der AG ist berechtigt, die individuell erstellten Arbeitsergebnisse zu eigenen Zwecken zu bearbeiten, zu vervielfältigen oder vorzuführen.

 

§ 8 Fremde Rechte

8.1 Der AG kann FC, soweit im Vertrag vorgesehen, Arbeitsergebnisse Dritter zur Erstellung des Leistungsgegenstandes, zur Bearbeitung oder für andere Umgestaltungen zur Verfügung stellen.

8.2 Der AG wird sicherstellen, dass die Nutzungsbedingungen für Arbeitsergebnisse Dritter einer Erstellung des Leistungsgegenstandes mit den vertraglich vereinbarten Nutzungsrechten, einer Bearbeitung sowie der Verwertung und/oder Veröffentlichung der Bearbeitung nicht entgegenstehen.

8.3 Der AG stellt FC und Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung dieser Arbeitsergebnisse beruhen.

 

§9 Termine, Höhere Gewalt

9.1 Fristen und Termine für FC sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

9.2 Soweit eine Ursache, welche FC nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt und andere Hindernisse, wie Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen, Störungen bei Eigenbelieferungen oder mangelnde Mitwirkung des AG, die Vertragserfüllung beeinträchtigt, kann FC eine angemessene Verschiebung von Terminen und Fristen verlangen.

 

§ 10 Haftung

10.1 FC haftet für die Erfüllung der Vertragsleistungen und insbesondere bei Mängeln der Vertragsleistungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.2 Der AG stellt FC von allen Ansprüchen Dritter frei, denen sich FC aufgrund der Tätigkeit für den AG ausgesetzt sieht.

10.3 Für den Verlust von Daten und deren Wiederbeschaffung haftet FC nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherung des AG gemäß 4.3 nicht vermeidbar gewesen wäre. Entsprechendes gilt auch für die Zerstörung und Beeinträchtigung von Daten durch Viren.

10.4 Berechtigte Haftungsansprüche gelten bis maximal 3 Mio. EURO für Sach- und Personenschäden und maximal 100T EURO für Vermögensschäden.

10.5 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt bleibt.

10.6 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten für die Haftung von FC sowie für die eigene Haftung seiner Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund.

 

§ 11 Treuepflicht

11.1 Der AG und FC verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die aktive Abwerbung von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners.

11.2 Weiterhin verpflichtet sich der AG keinen Mitarbeiter von FC während der Laufzeit des Vertrages sowie innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Vertrages auf eigene Rechnung oder durch Dritte einzustellen oder anderweitig zu beschäftigen, es sei denn, der jeweils andere Vertragspartner stimmt vorher schriftlich zu. Im Falle der Zuwiderhandlung zahlt der AG 25% des letzten FC-Jahresgehaltes des eingestellten bzw. eingesetzten Mitarbeiters an den Vertragspartner.

 

§ 12 Vertragsdauer, Kündigung von Vertragsverhältnissen

12.1 Schließen der AG und FC einen befristeten oder unbefristeten Einzelauftrag, können beide Parteien diesen mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.

12.2 Das Recht beider Parteien auf außerordentliche – auch fristlose – Kündigung bleibt unberührt.

12.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

12.4 Falls der AG vor Beginn der Auftragsarbeiten vom Vertrag zurücktritt, kann der Anbieter einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen.

 

§ 13 Gewährleistung

13.1 FC gewährleistet, dass Arbeitsergebnisse der Aufgabenbeschreibung des jeweiligen Einzelvertrages/Auftrages entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die die nach dem Vertrag/Auftrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und beträgt 12 Monate.

13.2 FC leistet in erster Linie durch Nachbesserung Gewähr. Der AG kann eine angemessene Frist für die Beseitigung des Fehlers mit der Erklärung setzen, dass er die Beseitigung des Fehlers nach dem Ablauf der Frist ablehnt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der AG nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

13.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn der AG das voraussetzende Verfahren oder sonstige Umstände ändert oder anderweitig eingreift, es sei denn, dass er nachweist, dass er für den Fehler nicht ursächlich ist.

 

II. Besondere Bestimmungen für Kaufverträge

§ 14 Lieferung, Gefahrübergang, Erfüllungsort

14.1 FC überlässt den Kaufgegenstand ausschließlich gemäß der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit.

14.2 Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand in einer geeigneten Versandart nach Wahl der FC. Die Versandkosten trägt der AG. Im Falle des Versands geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Versendung oder der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den AG über. Ansonsten geht die Gefahr mit Übergabe des Kaufgegenstandes auf den AG über. Eine Versicherung gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden erfolgt durch den AG.

14.3 Erfüllungsort ist der Sitz von FC, Wildeshausen.

 

§ 15 Untersuchungs- und Rügepflicht

15.1 Der AG wird den Kaufgegenstand unverzüglich nach Ablieferung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit und Dokumentationen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen FC unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Die Mängelrüge muss in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen erfolgen.

15.2 Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen unverzüglich nach Entdeckung unter Einhaltung der in §§ 5.1, 15.1 dargelegten formellen Anforderungen gerügt werden.

15.3 Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt der Kaufgegenstand in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

 

III. Schlussbestimmungen

16.1 Der jeweilige Einzelvertrag und seine Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Ebenfalls gilt dies für die Schriftformklausel selbst.

16.2 Mündlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erteilte Aufträge des AG sind auch ohne dessen schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich, bedürfen jedoch der schriftlichen Annahme durch FC.

16.3 Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FC, mit denen sich der AG bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Verträge, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem AG bei einem von FC bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FC erteilt, so gelten auch dann nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FC, selbst wenn FC nicht widerspricht. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von FC ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

16.4 Die Bestimmungen des Angebotes von FC bzw. des jeweiligen, zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, haben Vorrang gegenüber den - etwaig widersprechenden - Klauseln dieser Geschäftsbedingungen.

16.5 Alle Ansprüche des AG gegen FC verjähren, sofern es rechtlich zulässig ist und hier bzw. im Einzelvertrag nichts anderes geregelt ist, 6 Monate nach Beendigung des Vertrages, nach Abnahme einer Leistung bzw. nach Ablieferung eines Kaufgegenstandes.

16.6 Gerichtsstand ist Wildeshausen.

16.7 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen mit dem bestehenden Gesetz nicht übereinstimmen oder mit künftigen Gesetzen in Nichtübereinstimmung geraten, so sind sie durch rechtlich einwandfreie Bestimmungen, die dem Vertragszweck entsprechen, zu ersetzen. Der Vertrag als Ganzes wird dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt für die Ergänzung etwaiger Vertragslücken.

Wildeshausen, 1.5.2022

Freese Consulting
Reckumer Heide 15
27793 Wildeshausen

Tel: 04431 755 56 89
Mail: info@freese-consulting.de 


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Lehrgänge, Weiterbildungs- und Inhouse-Veranstaltungen von Christian Freese / Freese Consulting (im Folgenden FC), Wildeshausen.

Anbieter:
Christian Freese / Freese Consulting Wildeshausen
Reckumer Heide 15
27793 Wildeshausen
(im Folgenden FC)

Kontakt Kundenservice:
Tel: 04431 755 56 89
Mail: info@freese-consulting.de


§ 1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Seminaren, Lehrgängen, Weiterbildungs- und Inhouse-Veranstaltungen im Weiteren als „Bildungsleistung“ bezeichnet - die von Christian Freese / Freese Consulting (im Folgenden FC), Wildeshausen im Kundenauftrag erbracht werden.

(2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen FC nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2. Vertragsschluss/Anmeldung

(1) Die auf der Website von FC veröffentlichten Preise und Bildungsangebote stellen noch kein verbindliches Angebot seitens FC dar. Sie können von FC jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme der Bestellung des Vertragspartners zurückgezogen oder abgeändert werden.

(2) Der Vertrag kommt erst zustande, sobald FC die Anmeldung schriftlich bestätigt (einschließlich einer Bestätigung auf elektronischem Wege).

(3) Maßgeblich für den Beginn der Vertragslaufzeit ist das Zustandekommen des Vertrages gemäß § 2.2.

(4) Obwohl FC bestrebt ist, die Verfügbarkeit der angezeigten Kurse sicherzustellen, kann er nicht garantieren, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche Kurse verfügbar sind. Sollte FC  nicht in der Lage sein, die Bestellung des Kunden zu erfüllen, kann FC diese ohne weitere Haftung zurückweisen. In diesem Falle wird FC den Vertragspartner hierüber informieren und alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten.

(5) Ein Anspruch auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.

 

§ 3. Zulassungsvoraussetzungen

(1) Die Bildungsmaßnahmen von FC stehen jedem Interessenten offen, der über die von den zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsleistung gefordert werden. Für das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen ist allein der Interessent bzw. Teilnehmer verantwortlich. Ansprüche wegen fehlender Zulassungsvoraussetzungen sind ausgeschlossen.

(2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist FC nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht FC von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Seminargebühren verpflichtet.

§ 4. Durchführung

(1) Die Bildungsleistung wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Daneben ist FC ist berechtigt, die Methode und die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen.

(2) Der Einsatz von Subunternehmern, insbesondere Dozenten und Referenten, durch FC zur Leistungserbringung bedarf nicht der Zustimmung des Auftraggebers.

(3) FC behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.

(4) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind.

(5) Aussagen und Erläuterungen zu den Bildungsleistungen in Werbematerialien sowie auf der Website von FC und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.

(6) Für als Garantietermin gekennzeichnete Termine wird die Durchführung garantiert. Ggf. können sich Änderungen bezüglich des Durchführungsortes ergeben oder der Termin als „Web-Seminar“ durchgeführt werden. Eine angemessene Kürzung des Termins durch FC in der Dauer ist möglich.

§ 5. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten von FC und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsleistung teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsleistung entgegenstehen könnte.

§ 6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Inhouse-Veranstaltungen

(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für FC kostenlos erbracht werden.

(2) Für die Durchführung der Leistungen notwendige Schulungsunterlagen, Hilfsmittel, Hilfskräfte, Schulungsräume usw. sind kostenlos zur Verfügung zu stellen, soweit nicht anders vereinbart. Im Übrigen müssen die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

(3) Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. FC ist auch bei Vereinbarung eines Fest-, Pauschal- und/oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.

§ 7. Leistungsfristen/-termine bei Inhouse-Veranstaltungen

(1) Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen und -termine beruhen bei Inhouse-Veranstaltungen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Angaben des Auftraggebers. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von FC schriftlich als verbindlich bestätigt werden.

(2) Soweit Fristen verbindlich vereinbart wurden, beginnen sie erst zu laufen, wenn der Auftraggeber an FC alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat. Dies gilt analog auch für vereinbarte Termine, die sich um den Zeitraum einer von FC nicht zu vertretenden Verzögerung auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers verlängern.

§ 8. Nutzungsrechte

(1) Es erfolgt weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Abtretung bzw. Erteilung von Genehmigungen oder Rechten an Schulungsunterlagen, Software, Urheberrechten, Nutzungsrechten, Marken oder Warenzeichen bzw. deren Anwendungen, soweit nachträglich nicht etwas Gegenteiliges vereinbart wird.

(2) Soweit Urheberrechte, Nutzungsrechte und/oder Schutzrechte an Leistungsergebnissen entstehen oder weiterentwickelt werden, insbesondere hinsichtlich Weiterentwicklungen und Verbesserungen der von FC entwickelten Systeme, Software, Verfahren und Methoden, stehen allein FC die ausschließlichen räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungs-, Verwertungs- und Umarbeitungsrechte zu.

(3) Seminarunterlagen, die dem Auftraggeber bzw. Teilnehmern ausgehändigt werden, gehen zur internen Verwendung in den Besitz des Auftraggebers über. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung von FC weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.

(4) Soweit es für die Leistungserbringung erforderlich ist, räumt FC dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen das einfache, inhaltlich auf den Vertragszweck, räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland, zeitlich auf die Laufzeit der Bildungsleistung beschränkte Nutzungsrecht ein. Gleiches gilt für die im Rahmen der Vertragserfüllung bereitzustellenden Leistungen, an denen FC ein ausschließliches Nutzungsrecht hat.

(5) Sofern FC, insbesondere im Rahmen von Inhouse-Veranstaltungen, individuelle Trainingskonzepte für den Auftraggeber erstellt, erhält der Auftraggeber an diesen Konzepten das auf die Dauer des Vertrags beschränkte, nicht ausschließliche, örtlich unbeschränkte, nicht übertragbare Recht, die Unterlagen zu nutzen. Zur Änderung oder Vervielfältigung der Unterlagen ist der Auftraggeber nicht berechtigt.

(6) Das Nutzungsentgelt ist mit der Vergütung der Bildungsleistung abgegolten.

(7) Eine Nutzung der zugunsten von FC geschützten Logos, Marken und Zeichen zu Werbezwecken darf ausschließlich mit einer erforderlichen Nutzungsberechtigung und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Darstellungsart erfolgen. Diese sind im Zweifelsfall bei FC abzufragen, sofern die Darstellungsart nicht vertraglich vorgegeben ist.

§ 9. Stornierung von Offenen Seminaren durch den Auftraggeber/Teilnehmer

(1) Für Bildungsleistungen bis zu einer Dauer von 6 Monaten gilt, dass bei Stornierungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei FC eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Stornierungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn bei FC eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsleistung noch nicht begonnen wurde und der Ersatzteilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.

(2) Für Bildungsleistung mit einer Dauer von über 6 Monaten gilt, dass bei Stornierungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei FC eingehen, 15 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsleistung noch nicht begonnen wurde und der Ersatzteilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.

(3) Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass FC aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 10. Terminabsage und Änderung des Umfangs der Bildungsmaßnahme durch FC

(1) FC behält sich vor, aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsleistungen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(2) Abweichungen um bis zu 10 % zum vereinbarten Umfang der Bildungsmaßnahme stellen eine unerhebliche Abweichung von der vertraglichen Leistung dar und gelten als unbeachtlich. Sie berechtigen den Teilnehmer nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.

§ 11. Zahlungsbedingungen/Vergütung

(1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto von FC.

(2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit 4 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

(3) Der Vertragspartner kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von FC unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(4) Ist der Vertragspartner mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfristsetzung in Verzug, so kann FC vom Vertrag zurücktreten, ein bereits erteiltes Zertifikat entziehen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen verweigern.

(5) Beanstandungen der Rechnungen von FC sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.

§ 12. Haftung

(1) Die Haftung von FC auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen ist auf die 3-fache Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt.

(2) Diese vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht oder für deren Erfüllung FC eine Garantie übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Ein Anspruch auf Schadensersatz ist für solche Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, die für die Erfüllung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflichten) der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Ziffer 12.2 genannten Fälle gegeben ist.

(4) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(5) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von FC.

§ 13. Ratenzahlung

Für Bildungsleistungen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten kann durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlung vereinbart werden.

§ 14. Kündigung

(1) Bei Bildungsleistungen mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten endet der Vertrag automatisch mit Beendigung der Bildungsleistung. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich.

(2) Die ordentliche Kündigung ist jeder Partei nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von Teilnehmern von der Bildungsleistung gilt in keinem Falle als Kündigung.

(3) Den Vertragsparteien verbleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung, soweit ein besonderer Kündigungsgrund vorliegt. Die Kündigung hat schriftlich unter Angabe des Grundes zur außerordentlichen Kündigung zu erfolgen.

(4) Als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch FC gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Bildungsleistung durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger.

(5) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Organisationsbereich von FC zu erfolgen, der die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete von FC, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.

§ 15. Höhere Gewalt

(1) Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Durchführung der Bildungsleistung. Die Parteien sind in diesem Falle berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.

(2) Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Drüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.

§ 16. Erfüllungsort/Gerichtsstand/ Nebenabreden/Schriftform

(1) Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.

(2) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

(3) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wildeshausen.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(5) Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.

§ 17. Datenschutz

(1) Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie für eigene Marketingzwecke.

(2) Geschäftliche Kontaktdaten werden von FC für Marketingzwecke für den postalischen Versand von Prospekten, Programmen und Seminarinformationen von FC genutzt.

(3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz von FC postalisch an Christian Freese / Freese Consulting Wildeshausen, Reckumer Heide 15, 27793 Wildeshausen, Mail: info@freese-consulting.de, widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird FC die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.

(4) Für den Fall, dass die Übermittlung von Prüfungsergebnissen oder ähnlichen Leistungsnachweisen der Teilnehmer direkt an den Auftraggeber geschuldet wird, stellt der Auftraggeber die datenschutzrechtliche Zulässigkeit dieser Übermittlung sicher.

Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular (Endverbraucher)

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Christian Freese / Freese Consulting Wildeshausen, Reckumer Heide 15, 27793 Wildeshausen Mail: info@freese-consulting.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten oder die Erbringung von Dienstleistungen, sofern wir mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung mit der Erfüllung des Vertrages beginnen und Sie uns Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung zu dem Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht in Bezug auf die digitalen Inhalte und die Dienstleistung verlieren.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.An Christian Freese / Freese Consulting Wildeshausen, Reckumer Heide 15, 27793 Wildeshausen, Mail: info@freese-consulting.de

·     Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

·     Bestellt am (*)/erhalten am (*)

·     Name des/der Verbraucher(s)

·     Anschrift des/der Verbraucher(s)

·     Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

·     Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Streitschlichtung

Freese Consulting ist grundsätzlich nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die EU-Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitgestellt. Diese Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: ec.europa.eu/consumers/odr/

Stand: 1.5.2022

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für E-Learning-Kurse und Webseminare

Anbieter:
Christian Freese / Freese Consulting Wildeshausen
Reckumer Heide 15
27793 Wildeshausen
(im Folgenden FC)

Kontakt Kundenservice:
Tel: 04431 755 56 89
Mail: info@freese-consulting.de

 

§ 1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von E-Learning-Kursen – im weiteren „Kurse“ genannt – und Webseminare – im weiteren „WSE“ genannt – von Christian Freese / Freese Consulting (im Folgenden FC), Wildeshausen, die im Kundenauftrag erbracht werden.

(2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen FC nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsschluss/Anmeldung

(1) Die auf der Website von FC veröffentlichten Preise und Bildungsangebote stellen noch kein verbindliches Angebot seitens FC dar. Sie können von FC jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme der Bestellung des Vertragspartners zurückgezogen oder abgeändert werden.

(2) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn FC dem Vertragspartner die Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) zugesendet hat.

(3) Obwohl FC bestrebt ist, die Verfügbarkeit der angezeigten Kurse sicherzustellen, kann er nicht garantieren, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche Kurse verfügbar sind. Sollte FC nicht in der Lage sein, die Bestellung des Kunden zu erfüllen, kann FC diese ohne weitere Haftung zurückweisen. In diesem Falle wird FC den Vertragspartner hierüber informieren und alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten.

§ 3. Zugang zu den Kursen und WES und Pflichten des Vertragspartners

(1) Der Zugang zu den Kursen und zu den WES erfolgt in der Regel passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Vertragspartner übersandten Zugangsdaten.

(2) Die Zugangsdaten sind nur für einen Nutzer gültig.

(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung der Kurse und WES durch Dritte zu verhindern.

(4) Bei Missbrauch ist FC berechtigt, den Zugang zu sperren.

(5) Der Vertragspartner haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.

(6) Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Kursen und zu den WES zu schaffen, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet einschließlich der Sicherstellung der Verbindungsgeschwindigkeit, der aktuellen Browsersoftware und der Akzeptanz der vom Server von FC übermittelten Cookies und trägt insoweit sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Voraussetzungen. FC wird den Vertragspartner auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser informieren.

(7) Im Falle der Weiterentwicklung der Softwareplattformen und sonstiger technischer Komponenten des Systems durch FC, obliegt es dem Vertragspartner, nach Information durch FC die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der vom Vertragspartner eingesetzten Soft- und Hardware eigenständig zu treffen.

§ 4. Leistungsumfang/Nutzungsbeschränkungen/Änderungsbefugnis von FC

(1) Die Kurse und die WES werden entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.

(2) Die E-Learning-Kurse stehen grundsätzlich sieben Tage pro Woche jeweils 24 Stunden pro Tag zur Verfügung, wobei eine Verfügbarkeit von >80 % auf das Kalenderjahr gerechnet sichergestellt wird. Die Verfügbarkeit berechnet sich nach der Formel: Verfügbarkeit = (Gesamtzeit – Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit. Die WES stehen ausschließlich zu den gebuchten Terminen bereit.

(3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind.

(4) Aussagen und Erläuterungen zu den Kursen in Werbematerialien sowie auf der Website von FC und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.

§ 5. Nutzungsrechte / Nutzungszeitraum / Folgen von Nutzungsrechtsmissbrauch

(1) Der Vertragspartner erhält das einfache, auf die Dauer des Nutzungsvertrages beschränkte, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Teilnahme an dem bestellten Kurs oder WES.

(2) Das Teilnahmerecht während der Vertragsdauer umfasst den Zugang zum vertragsgegenständlichen Kurs oder WES sowie die Berechtigung zum Abrufen (online) von Lerninhalten auf einem, dem Vertragspartner oder einem Dritten gehörenden, datenverarbeitenden Gerät (Computer) zu eigenen Lernzwecken.

(3) Die Teilnahme ist auf den Vertragspartner beschränkt. Die abgerufenen Dokumente dürfen von ihm nur für den eigenen Gebrauch während der Nutzungszeit verwendet werden.

(4) Jede gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Kursen, deren Inhalte oder Dokumente ist unzulässig.

(5) Es ist nicht zulässig, zur Fremdnutzung durch unberechtigte Dritte Elemente der zu den Kursen gehörigen Computerprogramme zu sammeln, zu vervielfältigen, auf weitere Datenträger zu kopieren oder auf Retrievalsysteme abzuspeichern.

(6) Die Nutzung der E-Learning-Kurslizenz ist auf einen Zeitraum von 90 Tagen ab Erhalt der Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) begrenzt, soweit nicht im Programminhalt eine abweichende Dauer festgelegt ist.

(7) FC ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren.

(8) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Vorrichtungen, Programme oder sonstige Mittel einzusetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen von FC zu umgehen oder zu überwinden. Bei einem Verstoß des Vertragspartners ist FC berechtigt, den Zugang zu Kursen und WES sofort zu sperren sowie den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Weitere Rechte und Ansprüche von FC, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

(9) Vom Nutzungsvertrag nicht erfasst ist das gesetzliche Recht zur Anfertigung eines Vervielfältigungsstücks gemäß § 53 UrhG.

§ 6. Schutzrechte

(1) Die von FC bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen – auch auszugsweise – sind FC, bzw. den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten.

(3) Der Vertragspartner erhält keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten oder Programmen.

(4) Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen, oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern, sowie sonstige der Identifikation von FC oder des Nutzungsrechtsgebers oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

§ 7. Zahlungsbedingungen/Vergütung

(1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto von FC. Die Vergütung für die Teilnahme an einem Kurs oder WES ist jeweils im Voraus zu leisten.

(2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit 4 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

(3) Der Vertragspartner kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von FC unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(4) Ist der Vertragspartner mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfristsetzung in Verzug, so kann FC vom Vertrag zurücktreten, ein bereits erteiltes Zertifikat entziehen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen verweigern

(5) Beanstandungen der Rechnungen von FC sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.

§ 8. Haftung für Mängel, Garantien und Zusicherungen

(1) Ein Sachmangel liegt vor, wenn der Kurs nicht die vertragliche Beschaffenheit im Sinne von Ziffer 4.1 aufweist und dadurch die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder gemindert ist. Eine unerhebliche Einschränkung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

(2) Der Vertragspartner hat FC auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich in Schriftform anzuzeigen.

(3) FC behebt Mängel nach Erhalt einer nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Vertragspartner innerhalb angemessener Frist.

(4) Ein Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht erst dann, wenn die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt oder als fehlgeschlagen anzusehen ist.

(5) Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Benutzung der Kurse nicht in Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter eingreift oder keine Schäden bei Dritten herbeiführt. FC sind bislang keine solchen Rechte bekannt.

(6) FC übernimmt keine Haftung dafür, dass die Kurse für die Zwecke des Vertragspartners geeignet sind.

(7) Das Recht des Vertragspartners, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Maßgabe der Bestimmungen in nachstehender § 9 Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

§ 9. Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung FC auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen ist auf die 3-fache Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt.

(2) Diese vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der gesetzlichen Vertreter von FC oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht oder für deren Erfüllung FC eine Garantie übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Ein Anspruch auf Schadensersatz ist für solche Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, die für die Erfüllung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflichten) der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Ziffer 9.2 genannten Fälle gegeben ist.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung von FC für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbs. 1 BGB wird ausgeschlossen.

(5) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(7) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen FC.

§ 10. Beendigung von Verträgen/Rücktritt/Kündigung/Stornokosten

(1) Der vereinbarte Kurs hat eine feste Laufzeit gemäß Ziffer 5.6 dieser Bedingungen.

(2) Bei WES endet der Vertrag automatisch mit dem Ende der Bildungsmaßnahme. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Für WES gilt, dass bei Stornierungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei FC eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Stornierungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn bei FC eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit das WES noch nicht begonnen wurde und der Ersatzteilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.

(3) Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass FC aus der Abmeldung kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.

(4) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Bei Beendigung des Vertrags ist FC berechtigt, sofort den Zugang des Vertragspartners zu dem jeweiligen Kurs zu sperren.

(6) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung.

(7) Im Falle der Kündigung von Kursen werden keine Zahlungen erstattet.

§ 11. Kursabsage und Änderung des Umfangs der Bildungsmaßnahme durch FC

(1) FC behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahl oder der Erkrankung der Lehrkräfte sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, ein angekündigtes WES abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(2) Abweichungen um bis zu 10 % zum vereinbarten Umfang der Bildungsmaßnahme stellen eine unerhebliche Abweichung von der vertraglichen Leistung dar und gelten als unbeachtlich. Sie berechtigen den Teilnehmer nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.

§ 12. Höhere Gewalt

(1) Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Durchführung der Bildungsmaßnahme. Die Parteien sind in diesem Falle berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.

(2) Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Drüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.

§ 13. Rechtswahl/Gerichtsstand/Nebenabreden/Schriftform

(1) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wildeshause.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.

§ 14. Datenschutz

(1) Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie für eigene Marketingzwecke.

(2) Geschäftliche Kontaktdaten werden von FC für Marketingzwecke für den postalischen Versand von Prospekten, Programmen und Seminarinformationen von FC genutzt.

(3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz von FC postalisch an Christian Freese / Freese Consulting Wildeshausen, Reckumer Heide 15, 27793 Wildeshausen, Mail: info@freese-consulting.de, widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird FC die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.

(4) Für den Fall, dass die Übermittlung von Prüfungsergebnissen oder ähnlichen Leistungsnachweisen der Teilnehmer direkt an den Auftraggeber geschuldet wird, stellt der Auftraggeber die datenschutzrechtliche Zulässigkeit dieser Übermittlung sicher.

Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular (Endverbraucher)

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Christian Freese / Freese Consulting Wildeshausen, Reckumer Heide 15, 27793 Wildeshausen, Mail: info@freese-consulting.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten oder die Erbringung von Dienstleistungen, sofern wir mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung mit der Erfüllung des Vertrages beginnen und Sie uns Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung zu dem Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht in Bezug auf die digitalen Inhalte und die Dienstleistung verlieren.

Muster-Widerrufsformular

·Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An Christian Freese / Freese Consulting Wildeshausen, Reckumer Heide 15, 27793 Wildeshausen, Mail: info@freese-consulting.de

·     Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

·     Bestellt am (*)/erhalten am (*)

·     Name des/der Verbraucher(s)

·     Anschrift des/der Verbraucher(s)

·     Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

·     Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Streitschlichtung

Freese Consulting ist grundsätzlich nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die EU-Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitgestellt. Diese Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: ec.europa.eu/consumers/odr/

Stand: 1.5.2022 

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